MFK Zulassung
Motorfahrzeug Kontrolle MFK
Alle Fahrzeuge die in in der Schweiz dauerhaft mit einem Schweizer Kennzeichen zugelassen werden sollen, müssen erst offiziell eingeführt und verzollt
sein-->
Dann müssen sie technisch in Ordnung entsprechend der "Verordnung technische Anforderungen Strassenfahrzeuge VTS 741.41
" bei einem kantonalen Strassenverkehramt vorgeführt und geprüft werden.
Es gelten überall in der Schweiz die gleiche Rechte und Bedingungen.
Technische Anforderungen:
741.41 Hauptseite741.41 hier liegen auch alte VTS Fassungen vor, aber nicht alle digital.
Diese VTS Verordnung gilt für alle in der Schweiz zugelassenen Strassenfahrzeuge, einsprechend ihrem Baujahr.
Gilt also für ALLE Fahrzeuge, also auch für Zweiräder (Schwalbe) und Zweitakter (Trabi), Anhänger (QeK)
Zulassung_von_Personenwagen_mit_Zweitaktmotoren_aus_der_DDR.pdf
Es gelten diejenigen technischen Anforderungen die damals im Baujahr des Fahrzeuges auch in der Schweiz galten.
(Abgas Werte, Sicherheitsgurten, Beleuchtung, Bremssyteme....)
741.437 – Abgaswert Vorschriften
2014-02-27-BefreiungTypengenehmigung
Verordnng_technischen_anforderungen_strassenfahrzeuge Geräusch
Doblina Sicherheitsgurt für den Rücksitz Anleitung
asa Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Uebersicht Strassenverkehrsämter
http://www.strassenverkehrsaemter.ch/
Einzel- Aenderungen und Spezialfahrzeuge Gutachten DTC
Umbauten, Sonderbauten, Einzel- Aenderungen und Spezialfahrzeuge müssen ev. erst beim DTC ein Gutachten erhalten, bevor sie bei einem
Strassenverkehramt vorgeführt werden können.
Oldtimerfahrzeuge wenn älter als 30 Jahre
Für Fahrzeuge die älter sind als 30 Jahren haben wir zwei ausgebildete FIVA Experten im Club welche bei einem Antrag zum FIVA Pass dazu benötigt
werden.
Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist eine weltweit tätige nichtstaatliche Organisation, die dem Erhalt, dem Schutz und der
Förderung historischer Fahrzeuge und der damit verbundenen Kultur gewidmet ist.
Das Ziel des FIVA Identity Card-Programmes ist es, kraftfahrtechnisches Kulturgut für die heutige und kommende Generationen zu dokumentieren und
zu erhalten sowie dem Eigentümer ein präzises (wenn auch nicht unfehlbares), unabhängig geprüftes und ausgefertigtes Dokument über die Identität
und Geschichte seines historischen Fahrzeuges bereitzustellen. Basis dafür ist der FIVA Technical Code in der jeweils gültigen Fassung und die
dazugehörigen Zusatz-Unterlagen.
In der Schweiz werden FIVA Identity Cards auf Antrag des Eigentümers eines in der Schweiz immatrikulierten, erhaltenswürdigen Fahrzeuges von der
technischen Kommission der SHVF (als ANF = Autorité Nationale FIVA) ausgestellt. Nicht immatrikulierte Fahrzeuge (auch mit Händlerschild) müssen in
der Schweiz verzollt sein. Überdies muss deren Eigentümer in der Schweiz wohnhaft sein.
Für diese Fahrzeuge Oldtimer hilft ein FIVA-Identity card (FIVA-Pass),den wir beim SHVF beantragen können.
Dieser ist international gültig und hilft auch z.B. auch in Umweltzonen, oder Classic Rennen, Veranstaltungen usw.. zu fahren. Sie werden von den
kantonalen Strassenverkehrsämter anerkannt und erleichtern das Vorführen unserer Fahrzeuge.
MFK Zulassung
Motorfahrzeug Kontrolle MFK
Alle Fahrzeuge die in in der Schweiz dauerhaft mit einem Schweizer Kennzeichen zugelassen werden sollen, müssen erst offiziell eingeführt und verzollt
sein-->
Dann müssen sie technisch in Ordnung entsprechend der "Verordnung technische Anforderungen Strassenfahrzeuge VTS 741.41
" bei einem kantonalen Strassenverkehramt vorgeführt und geprüft werden.
Es gelten überall in der Schweiz die gleiche Rechte und Bedingungen.
Technische Anforderungen:
741.41 Hauptseite741.41 hier liegen auch alte VTS Fassungen vor, aber nicht alle digital.
Diese VTS Verordnung gilt für alle in der Schweiz zugelassenen Strassenfahrzeuge, einsprechend ihrem Baujahr.
Gilt also für ALLE Fahrzeuge, also auch für Zweiräder (Schwalbe) und Zweitakter (Trabi), Anhänger (QeK)
Zulassung_von_Personenwagen_mit_Zweitaktmotoren_aus_der_DDR.pdf
Es gelten diejenigen technischen Anforderungen die damals im Baujahr des Fahrzeuges auch in der Schweiz galten.
(Abgas Werte, Sicherheitsgurten, Beleuchtung, Bremssyteme....)
741.437 – Abgaswert Vorschriften
2014-02-27-BefreiungTypengenehmigung
Verordnng_technischen_anforderungen_strassenfahrzeuge Geräusch
Doblina Sicherheitsgurt für den Rücksitz Anleitung
asa Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Uebersicht Strassenverkehrsämter
http://www.strassenverkehrsaemter.ch/
Einzel- Aenderungen und Spezialfahrzeuge Gutachten DTC
Umbauten, Sonderbauten, Einzel- Aenderungen und Spezialfahrzeuge müssen ev. erst beim DTC ein Gutachten erhalten, bevor sie bei einem
Strassenverkehramt vorgeführt werden können.
Oldtimerfahrzeuge wenn älter als 30 Jahre
Für Fahrzeuge die älter sind als 30 Jahren haben wir zwei ausgebildete FIVA Experten im Club welche bei einem Antrag zum FIVA Pass dazu benötigt
werden.
Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist eine weltweit tätige nichtstaatliche Organisation, die dem Erhalt, dem Schutz und der
Förderung historischer Fahrzeuge und der damit verbundenen Kultur gewidmet ist.
Das Ziel des FIVA Identity Card-Programmes ist es, kraftfahrtechnisches Kulturgut für die heutige und kommende Generationen zu dokumentieren und
zu erhalten sowie dem Eigentümer ein präzises (wenn auch nicht unfehlbares), unabhängig geprüftes und ausgefertigtes Dokument über die Identität
und Geschichte seines historischen Fahrzeuges bereitzustellen. Basis dafür ist der FIVA Technical Code in der jeweils gültigen Fassung und die
dazugehörigen Zusatz-Unterlagen.
In der Schweiz werden FIVA Identity Cards auf Antrag des Eigentümers eines in der Schweiz immatrikulierten, erhaltenswürdigen Fahrzeuges von der
technischen Kommission der SHVF (als ANF = Autorité Nationale FIVA) ausgestellt. Nicht immatrikulierte Fahrzeuge (auch mit Händlerschild) müssen in
der Schweiz verzollt sein. Überdies muss deren Eigentümer in der Schweiz wohnhaft sein.
Für diese Fahrzeuge Oldtimer hilft ein FIVA-Identity card (FIVA-Pass),den wir beim SHVF beantragen können.
Dieser ist international gültig und hilft auch z.B. auch in Umweltzonen, oder Classic Rennen, Veranstaltungen usw.. zu fahren. Sie werden von den
kantonalen Strassenverkehrsämter anerkannt und erleichtern das Vorführen unserer Fahrzeuge.